Krankengymnastik

Krankengymnastik wird von staatlich geprüften Physiotherapeuten (früher Krankengymnasten) ausgeübt. Die Krankengymnastik umfasst eine Vielzahl einzelner therapeutischer Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Kraft, Ausdauer und Koordination. Auch die Verbesserung von Kreislauffunktionen und die Linderung von Schmerzen sind Aufgabe der Krankengymnastik. Krankengymnastik wird bei Erkrankungen der Orthopädie, Neurologie, Inneren Medizin, Frauen- und Kinderheilkunde eingesetzt. Wenn ein Krankheitsgeschehen vorliegt, ist zur Ausübung eine ärztliche Verordnung notwendig. Nachdem der Physiotherapeut in einem Befund die Fehlstörungen festgestellt hat, werden mit dem Patienten gemeinsam das Ziel der Behandlung festgelegt, aktive und passive Übungen und Maßnahmen zur Erreichung diese Ziels durchgeführt. Auch werden Empfehlungen für eigene Übungen gegeben, die der Verbesserung der gestörten Funktionen dienen.

 

 

Termine nach Vereinbarung und Hausbesuche möglich, privat und alle Kassen